Selbsthilfe und BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement)

veröffentlicht in: Kultur + Miteinander

Selbsthilfe und BGM – (wie) passt das zusammen?

Es gibt plötzlich viel mehr Geld für die Selbsthilfe, seit der Bundestag am 18. Juni 2015 das Präventionsgesetz beschlossen hat: 1,05 Euro statt 64 Cent; das entspricht 30 Millionen Euro an zusätzlicher Förderung durch die Krankenkassen. Das ist hoch erfreulich, aber bei weitem nicht der einzige Grund, weshalb Sie / Ihr BGM sich dem Thema Selbsthilfe widmen sollten.

Mal ehrlich: Woran denken Sie, wenn Sie “Selbsthilfe” hören?

An die 80er? An Kaffeekränzchen von alten Leuten in dunklen Turnhallen? An schwerstkranke Menschen, mit denen man im Berufsalltag meist wenig zu tun hat? Mit diesen typischen Vorurteilen wird man der Selbsthilfe nicht gerecht – weder dem “Prinzip Selbsthilfe” noch der “Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe” (siehe unten). Im Teilhabebericht der Bundesregierung heißt es, dass jede 4. Frau und jeder 4. Mann (17 Millionen) in Deutschland “mit Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen, die sie im täglichen Leben einschränken”; 7 Millionen davon sind schwerbehindert. Wir sprechen also keineswegs über eine kleine Gruppe von Menschen. Von den 17 Millionen stehen viele im Erwerbsleben.

Und sie bringen ihre Erkrankung oder Beeinträchtigung mit in den Betrieb.

Die Frage ist, auf was für eine Arbeitswelt sie dort stoßen. Wird im Unternehmen nur über Gesundheit gesprochen oder auch über Krankheit? Darf man im Team und auch gegenüber der Führungskraft äußern, wenn man an einzelnen Tagen nicht so leistungsfähig ist wie sonst? Oder muss man in diesem Fall mit sozialer Ächtung rechnen und besorgt sich lieber gleich einen gelben Schein? Und wenn man krankheitsbedingt ausgefallen ist: Wie wird man wieder begrüßt und in den Arbeitsprozess integriert? Gibt es ein BEM, und wenn ja, wie läuft es ab?

Sie als BGM-Akteur/in kümmern sich um Gesundheit – aber um Krankheit?

Als Mensch, der sich im Betrieblichen Gesundheitsmanagement engagiert, sind Sie es gewohnt, mit anderen Leuten über Gesundheit zu reden; und vermutlich verfolgen Sie dabei einen salutogenen Ansatz; und vielleicht sprechen Sie auch lieber von Gesundheitsförderung als von Prävention. Krankheit ist erfahrungsgemäß eher selten Gesprächsthema im Alltag von BGM-Akteuren (oder nur dann, wenn jemand von HR / Personal-Abteilung auch im BGM aktiv ist). Dabei gibt es viele Gründe, an dieser gängigen Praxis etwas zu ändern und die BGM-Arbeit entsprechend zu erweitern.

Ob der “Faktor Mensch” eine Rolle spielt, zeigt sich beim Umgang mit Kranken.

Krankheit wirkt als Thema vielleicht zunächst weniger attraktiv und ist negativ besetzt. Fakt ist aber, dass ein Unternehmen im Umgang mit Benachteiligten zeigt, wie Ernst es ihm mit der Fürsorgepflicht ist. Kümmert es sich auch um Erkrankte oder errechnet es lediglich die Fehlzeitenquote? Hat das Abräumen von Gesundheitspreisen Vorrang vor der Pflege und dem Kümmern um diejenigen, die vielleicht nicht so stark im Licht stehen? Jemand hat mir mal erzählt, dass Unternehmen für einen Health-Award Menschen entlassen haben, nur damit die Anwesenheitsquote so aussieht, als hätte sie sich verbessert …

Das Prinzip der Selbsthilfe = das Prinzip von erfolgreichem BGM

Wenn Betriebliches Gesundheitsmanagement die erwarteten Erfolge einfährt (hohe Arbeitsfähigkeit, Anwesenheit, Produktivität,  Mitarbeiterbindung, Arbeitgeberattraktivität etc.), liegt das immer (!) daran, dass sich etliche Menschen im Unternehmen daran beteiligt haben. Gute Redner oder Berater, die von außen kommen, können Impulse geben oder das Einrichten von Strukturen unterstützen – aber “laufen” muss das BGM immer innerhäusig. Berater haben höchsten Geburtshelferfähigkeiten.

Sie geben Hilfe zur Selbsthilfe.

Den “Rest” erledigen die Menschen im Betrieb, die Gesundheit in ihr tägliches Handeln und Denken einbeziehen. Die Berater helfen zum Selbst-Helfen. Auch wenn der Slogan “Hilfe zur Selbsthilfe” sooo abgegriffen klingt: Genau darum geht es. Durch Ihre Tätigkeit tragen Sie als BGM-Akteur/in mit dazu bei, dass kranke Beschäftigte die Angst vor Stigmatisierung verlieren. Wo eine respektvolle wertschätzende Atmosphäre herrscht, wagen es Menschen eher, über ihre Beeinträchtigungen (und ihre Stärken!) zu sprechen. Erkrankungen kommen heraus aus der Tabuzone, wenn Sie sie im Rahmen des BGM zum Thema machen.

Bei der organisierten Selbsthilfe geht es nicht (nur) darum, dass das Individuum sich selbst hilft, sondern auch um das „Sich-helfen-in-der-Gruppe“. Nur so entsteht ein nachhaltiges Forum des gegenseitigen Austauschs, d. h. eine Kommunikationsstruktur, in der über gesundheitsbezogene Themen gesprochen wird – und das ist der Mehrwert zur punktuellen BGM-Aktion.

Vorsicht: Gefahren, die Sie vermeiden können

Selbsthilfe ist nicht immer Verhaltensprävention, aber Verhaltensprävention ist immer Selbsthilfe. Genau hier lauert auch eine Gefahr: nämlich die des Missbrauchs von Selbsthilfe. Verhältnisprävention muss immer Vorrang haben vor Verhaltensprävention. Wenn Betriebe an den Arbeitsbedingungen nichts verändern wollen, aber von den einzelnen Beschäftigten fordern, dass sie sich gesundheitlich engagieren, untergräbt diese Grundüberzeugung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements: Er überträgt die Verantwortung für Gesundheit auf den einzelnen Menschen und vergisst dabei, dass der Arbeitgeber ebenfalls in der Pflicht steht, etwa durch schädigungsfreie Gestaltung der Arbeit.

Die Selbsthilfe als solche hat aber durchaus auch verhältnispräventiven Charakter: Die Selbsthilfegruppe ist ein Setting, d. h. ein Raum, der zur Verhältnisprävention im Betrieb geöffnet wird. Die in der Selbsthilfe diskutierten lebenspraktischen Tipps etc. können dann natürlich verhaltenspräventiven Charakter haben. Es werden neue soziale Strukturen geschaffen innerhalb der Lebenswelt Betrieb. Insofern kann hier auch eine Form von Organisationsentwicklung stattfinden. Das gilt natürlich nur, wenn die Mitwirkung in der Selbsthilfe von Freiwilligkeit getragen ist. Ein Malus für alle, die dort nicht mitwirken möchten, ist so bedenklich wie allgemein jede Malus-Regelung im BGM. Umgekehrt kann es ein hilfreiches Tool des BGM sein, Anreize zur Bildung innerbetrieblicher Selbsthilfestrukturen zu setzen bzw. mit externen Selbsthilfeorganisationen zu kooperieren.

Achten Sie darauf, dass die Verhältnisprävention nicht zu kurz kommt!

Dann wird die Belegschaft auch die Angebote der Selbsthilfe zur Verhaltensprävention als glaubwürdigen Ausdruck des Bemühens um ein wertschätzendes fürsorgliches Miteinander verstehen – und nicht als Hinweis auf fehlende Einsatzbereitschaft des Betriebs nach dem Motto “Um die Kranken kümmert sich die Selbsthilfe”. Gerade wenn jetzt mehr Geld für entsprechende Unterstützung durch die Selbsthilfe vermutet wird, ist diese Gefahr in Zeiten von ansonsten knapper BGM-Budget-Töpfe groß. Natürlich ist es schön, wenn zum Beispiel der Deutsche Allergiker- und Asthmabund Ihren Gesundheitstag bereichert. Es gibt aber noch viel mehr Gründe für sich, die Selbsthilfe als Partner Ihres BGM zu betrachten.

Warum lohnt es sich für Sie, die Selbsthilfe mit Ihrem BGM zu verknüpfen?

Die Selbsthilfe will nicht nur die Lebensqualität chronisch kranker Menschen (und ihrer Angehörigen) verbessern, sondern auch ihre Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen und das Miteinander von gesunden und kranken Menschen in einer inklusiven Arbeitswelt erleichtern. Sie leistet Beiträge zur Primär-, Sekundär- und Tertiär-Prävention. Jedes Wissenspaket, das hilft, beispielsweise Folgeschäden von Diabetes an den Nieren zu verhindern, trägt dazu bei, die Arbeitsfähigkeit des Erkrankten zu erhalten (als Beispiel für Tertiär-Prävention).

Wenn Betroffene sich in Selbsthilfegruppen organisieren, stärkt dies ihre Psyche. Sie sind eher bereit, auch im Betrieb über ihre Erkrankung zu sprechen, was nicht nur das Klima in menschlichere Richtung verändert, sondern unter Umständen auch zu einer veränderten Personaleinsatzplanung Anlass geben kann. In Zeiten von Fachkräftemangel und demographischem Wandel gilt schließlich: Der Betrieb (und auch die Führungskraft) muss mit den Leuten klarkommen, die da sind. Und die, die da sind, sind nun einmal nicht täglich zu 100% fit – das gilt für jede/n von uns, wir sprechen nur nicht unbedingt darüber.

Auf der Website des BKK-Dachverbands heißt es zum Thema Selbsthilfe:

Für Beschäftigte wie Unternehmen gilt gleichermaßen, dass sensible, gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen von zentraler Bedeutung sind. Sie verschaffen den Angestellten eine Wertschätzung im Arbeitsprozess und den Unternehmen eine bessere Wettbewerbsposition sowie die Unterstützung, gesundheitliche Risiken zu minimieren.  

Durch die Integration der Selbsthilfe in Ihr BGM signalisiert Ihr Unternehmen, dass es sich auch erkrankte Beschäftigte kümmert, statt diese auszugrenzen. Für die Mitarbeiterbindung kann dies förderlich sein. In der Vergangenheit gab es schon vielversprechende Kooperationen zwischen Selbsthilfe-Verbänden und betrieblicher Gesundheitsförderung.

Selbsthilfe am Beispiel psychischer Erkrankungen

Poster zur Kooperation von BGM und Selbsthilfe
Plakat von der BAG Selbsthilfe, dem BKK Dachverband und dem BApK e.V. zum Thema BGM und Selbsthilfe

Der Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker (BApK) e.V. ist vielen Leserinnen und Lesern dieses Blogs ein Begriff: Er hat unter anderem die Broschüre Psychisch krank im Job – was tun?” entwickelt, die auf einfache Weise Verständnis für psychische Erkrankungen weckt und auch Führungskräften Anleitungen zum Umgang mit erkrankten Mitarbeitenden gibt. Außerdem hat der Verein zur Stärkung und Weiterentwicklung der betrieblichen Gesundheitsförderung ein innovatives Fortbildungsangebot im Bereich psychischer Erkrankungen entwickelt.

Es gibt zum Beispiel Schulungsveranstaltungen für Mitarbeiter, um das Wissen über gesundheitsförderliches Verhalten zu stärken. Außerdem nehmen bisweilen ehemalige Erkrankte an Meetings in Betrieben teil, um über ihre Erkrankung und Genesung zu berichten, zum Beispiel nach Burnout, Alkoholismus oder einer Angsterkrankung. Das Ziel liegt auf der Hand: informieren und ent-tabuisieren.

Basierend auf einem innovativen Fortbildungsangebot, das der Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker (BApK e.V.) entwickelt hat, ist zum Beispiel das hier abgebildete Plakat zum Thema “Psychische Erkrankungen” entstanden.

Kurz-Vorstellung der BAG Selbsthilfe

Damit Sie sich ein Bild von dem Dachverband machen können, zitiere ich hier einen Text von der Startseite der Website:

Die BAG SELBSTHILFE ist die Dachorganisation von 116 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen und ihren Angehörigen, die bundesweit Aktivitäten entfalten. Die zweite Säule unserer Mitgliedschaft bilden zurzeit 13 Landesarbeitsgemeinschaften sowie 4 Fachverbände.

In unserem Verband sind mehr als 1.000.000 körperlich, geistig, psychisch behinderte und chronisch kranke Menschen organisiert, die auf örtlicher/regionaler Ebene in Selbsthilfegruppen und –vereinen zusammengeschlossen sind. Diese Selbsthilfegruppen haben sich wiederum in Selbsthilfeorganisationen (Verbände) mit indikationsspezifischer Ausrichtung mit überregionaler Interessenvertretung organisiert.

Die BAG SELBSTHILFE vertritt als bundesweiter Zusammenschluss dieser Organisationen die Interessen der Gesamtheit der behinderten und chronisch kranken Menschen unabhängig von parteipolitischen oder konfessionellen Bindungen als freier Verband. Diese Interessenvertretung erfolgt auf der Basis umfassender demokratischer Willensbildungsprozesse in der BAG und ihren Mitgliedsorganisationen im Wege der Selbstvertretung.

Außerdem, so heißt es weiter:

“… gehört es zu den zentralen Satzungszielen vieler Selbsthilfeorganisationen, die Öffentlichkeit über Ursachen, Auswirkungen und Behandlungsmöglichkeiten von Erkrankungen und Beeinträchtigungen zu informieren. Unternehmen und Betriebe stellen einen bedeutsamen Aktionsraum dar, um diese Ziele zu verwirklichen.”

Es wird also höchste Zeit, beides – BGM und Selbsthilfe – miteinander zu verweben. Der BKK-Dachverband ist ebenfalls dieser Meinung und macht aus dem Thema einen Förderschwerpunkt in 2016. Eingeleitet wird dies durch den Selbsthilfetag am 15. Oktober 2015, für den Sie sich anmelden können: Informationen zum BKK-Selbsthilfetag

Ideen für die Verbindung von Selbsthilfe und BGM

Im Rahmen des Projekts “Stärkung der Rolle der Selbsthilfe im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung”, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG) in Zusammenarbeit mit dem BKK-Dachverband und dem BKK-Landesverband Bayern durchgeführt hat, wurden Beispiele gelungener Praxis zusammengetragen. Und es wurden hieraus mögliche Verknüpfungspunkte abgeleitet, die im Folgenden aufgelistet sind. Vielleicht ist schon etwas dabei, das Sie sich auch für Ihr BGM vorstellen können? Dann finden Sie am Ende dieses Artikels eine Kontaktadresse.

Möglichkeiten der Beteiligung und Einbindung

Folgende Beteiligungs- und Einbindungsmöglichkeiten bzw. Anknüpfungspunkte für Selbsthilfeorganisationen im BGM/BGF-Bereich wurden bislang identifiziert:

Gesundheitstage
Im Rahmen von Gesundheitstagen und ähnlichen Veranstaltungen von Unternehmen können Selbsthilfeorganisationen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die verschiedenen Krankheitsbilder, Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten informieren und ggf. auch individuell beraten. Die Beteiligungs- und Einbindungsmöglichkeiten könnten von der Bereitstellung entsprechenden Informationsmaterials und der Präsenz mit Informationsständen, über die individuelle Beratung und das Halten von Vorträgen bis hin zur Durchführung von Tests/Screenings (mit anschließender Beratung) reichen. Zum Beispiel Hörtests, Sehtests, mobile Beratungsstände gehören dazu. Da die Verbände sich nicht bereichern dürfen, sind die Kosten hierfür gering. Zudem können Sie klären, ob sich im Einzelfall eine Krankenkasse, Unfallkasse oder die Rentenversicherung finanziell beteiligt.

Was Sie / Ihr BGM davon haben:

Erfahrungsgemäß erhöhen solche kostenlose Selbst-Check-Angebote die Attraktivität von Gesundheitstagen. Die Teilnahmebereitschaft an der Veranstaltung insgesamt wird dadurch erhöht. Früherkennung ermöglicht rechtzeitiges Gegensteuern.

Integration von Selbsthilfe-Angeboten in BGF-Maßnahmen
Angebote von Selbsthilfeorganisationen, z.B. Kurse (bspw. Funktionstrainings/Bewegungsübungen), Tests/Screenings (bspw. Seh-/Hörtests) und Mitarbeiterschulungen/-fortbildungen, könnten in die BGF-Programme von Unternehmen integriert werden. Damit sind fortlaufende Veranstaltungen gemeint. Zum Beispiel könnte die Rheuma-Liga den Beschäftigten ein Funktionstraining zugänglich machen. Oder am Darmkrebs-Tag könnte ein Verbandvertreter anwesend sein und Fragen beantworten.

Was Sie / Ihr BGM davon haben:

Durch solche Maßnahmen tragen Sie zur Ent-Tabuisierung der Erkrankungen bei. Krankheit wird zum Bestandteil betrieblicher Realität – in Zeiten von alternden Belegschaften wird dieser Prozess unumgänglich.

Analyse des Status quo und Beratung
Im Rahmen der Analyse der Ist-Situation zu Maßnahmen der Verhältnis- bzw. Verhaltensprävention und bei der Durchführung von Arbeitsbewältigungsanalysen wie auch bei der Entwicklung von Lösungsansätzen und entsprechenden Maßnahmen können gezielt Vertreterinnen und Vertreter von Selbsthilfeorganisationen als Expertinnen und Experten beratend hinzugezogen werden. Dies betrifft insbesondere auch Fragen der Barrierefreiheit und des Lärmschutzes sowie die Berücksichtigung spezifischer Anforderungen an die Ernährung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Diabetes, Zöliakie, Allergien etc.). Konkret sieht dies so aus, dass zum Beispiel Vertreter der Selbsthilfe als Experten für ihre Erkrankungen die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Begehung begleiten und aus Betroffenensicht auf Arbeitserschwernisse hinweisen.

Was Sie / Ihr BGM davon haben:

Die Unterstützung der Bestandsaufnahme durch Expertinnen / Experten der Selbsthilfeverbände stellt sicher, dass erkrankte Beschäftigte herauskommen aus der Ecke “Der hat doch immer was zu motzen” oder “Mensch, ist die mäkelig beim Essen”. Auch die Schulung von Köchen durch den Deutschen Allergiker- und Athma-Bund kam in der Vergangenheit als Ergebnis so einer Status-Quo-Analyse zum Einsatz.

Gesundheitszirkel (Arbeitsgruppen)
Vertreterinnen und Vertreter von Selbsthilfeorganisationen könnten an Gesundheitszirkeln (Arbeitsgruppen) von Unternehmen (ggf. auch moderierend) teilnehmen. Sie verfügen über entsprechende Schulungen und bringen Erfahrung in der Leitung von Gruppen mit.

Was Sie / Ihr BGM davon haben:

Die Offenheit im Gesundheitszirkel ist unter Umständen größer, als wenn Mitglieder der Personal-Abteilung den Gesundheitszirkel moderieren.

Gesundheitspromotoren (Multiplikatoren)
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in der Selbsthilfe engagieren, könnten in Unternehmen als Gesundheitspromotoren (Multiplikatoren) fungieren – bei Mitarbeiterbefragungen könnte gezielt nach bestehendem Selbsthilfe-Engagement gefragt werden. Auch könnte bei der Weiterbildung/Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Gesundheitspromotoren o.ä. auf die Kompetenzen von Selbsthilfeorganisationen zurückgegriffen werden.

Was Sie / Ihr BGM davon haben:

Die Kompetenz im eigenen Hause zu stärken, ist eine der vielversprechendsten Wege, um Betriebliches Gesundheitsmanagement im Unternehmen zu verankern. Von Kollege zu Kollegin spricht es sich leichter; und das Engagement ist stärker, als wenn externe Experten zu gesundheitsfördernden Aktivitäten aufrufen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Vertreterinnen und Vertreter von Selbsthilfeorganisationen können als Expertinnen und Experten in den BEM-Prozess einbezogen werden. Durch die Einbeziehung der „externen Betroffenen-Expertise“ könnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eher geneigt sein, einem BEM zuzustimmen.

Was Sie / Ihr BGM davon haben:

Die Bereitschaft, am Betrieblichen Eingliederungsmanagement teilzunehmen, kann hierdurch gesteigert werden. In der Vergangenheit haben Betroffene Informationen von ihrem jeweiligen Verband erbeten, um die anderen Beteiligten im BEM-Gespräch über ihre Erkrankung zu informieren. Dieser Part wurde bisweilen auch von Selbsthilfe-Vertretern übernommen. Wenn im Betrieb wenig Wissen über die Erkrankung vorhanden ist, kann dieser Weg zu Aufklärung beitragen. Natürlich kann auch Ihr Unternehmen selbst anfragen, ob ein Verbandsvertreter an den BEM-Gesprächen teilnehmen möchte, so dass der Betroffene eine Unterstützung an seiner Seite weiß.

Vielleicht kennen Sie weitere Möglichkeiten, Selbsthilfe und BGM zu vernetzen? Dann lassen Sie es uns wissen!

Was können / sollten Sie als BGM-Akteur/in tun?

Sie können das Projekt unterstützen – und Sie können Ihrerseits Unterstützung erfahren.

Dr. Martin Danner ist der Bundesgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe mit Sitz in Düsseldorf.

Wenden Sie sich an Herrn Dr. Danner, und zwar in den folgenden Fällen:

  • wenn Sie aus Ihrem Unternehmen ein Beispiel für gelungene Good-Practice kennen
  • wenn Sie Interesse an der Verknüpfung von Selbsthilfe und Ihrem Unternehmen haben
  • wenn Sie verlässliche Ansprechpartner in Sachen Selbsthilfe suchen

Er freut sich über Ihre eMail. Senden Sie sie einfach an: geschaeftsfuehrer@bag-selbsthilfe.de

Kleine Schritte für den Anfang

  • Reden Sie über Erkrankungen (ohne Namen zu nennen).
  • Pflegen Sie den Kontakt zu erkrankten Beschäftigten auch während der AU.
  • Unterstützen Sie den Eingliederungsprozess nach der AU-Phase.
  • Laden Sie z.B. auch Vertreter/innen der entsprechenden Selbsthilfe-Organisation zum BEM ein.
  • Legen Sie Materialien von Selbsthilfegruppen aus, um die Erkrankung besprechbar zu machen.
  • Laden Sie eine/n Vertreter/in von Selbsthilfegruppen ein, um über ihre Erkrankung zu informieren.
  • Gestalten Sie einen Gesundheitstag, an dem u.a. Selbsthilfegruppen ihre Angebote vorstellen.

 

Kurz-Information: Was ist das Präventionsgesetz?
Das im Juni beschlossene Präventionsgesetz heißt offiziell "Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention". 
Es zielt darauf ab, lebensstilbedingte "Volkskrankheiten" wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Schwächen oder Adipositas frühzeitig vorzubeugen
- und zwar in allen Lebensbereichen ("Lebenswelten", wie zum Beispiel in Schulen und Betrieben). 
Neben der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sind hierbei auch die Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung eingebunden.

 

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